Was tun bei Corona-bedingter Kündigung?
Die Corona-Krise hat die Arbeitslosenzahlen in Deutschland zum ersten Mal seit 2013 wieder steigen lassen. Im Jahr 2020 waren im Durschnitt 2,7 Millionen Menschen ohne Arbeit (Tagesschau). Innerhalb von nur einem Jahr (von Dezember 2019 bis Dezember 2020) stieg die Arbeitslosenquote um 1%.
Dies betraf vornehmlich die Gastronomie- und Veranstaltungsbranche, in der – aufgrund von Schließungen und abgesagten Veranstaltungen – sehr viele Menschen ihre Anstellung verloren.
Auch Selbstständige und Unternehmer*innen waren stark von den Einschränkungen durch die Corona-Krise betroffen. Es gab keine bzw. zu wenig Unterstützungen für viele Unternehmen, woraufhin der Gürtel enger geschnallt werden musste und es zu schmerzhaften Einschnitten in der Belegschaft kam. Es war weder für die Betriebe noch für die Arbeitnehmer*innen eine leichte Zeit.
Aber was können Sie persönlich tun, wenn Sie bedingt durch- oder während der Corona-Pandemie eine Kündigung erhalten haben?
Zunächst müssen Sie für sich selbst entscheiden, ob es sich lohnt, um Ihren Arbeitsplatz zu kämpfen. Wollten Sie sich vielleicht schon länger weiterentwickeln oder beruflich verändern, haben aber den Absprung bis jetzt nicht geschafft? Oder war Ihnen Ihr Arbeitsplatz der liebste auf der Welt?
Wenn Sie diese Frage geklärt haben, dann geht es weiter:
Kennen Sie die Rechtslage!
Eine Kündigung kann betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt begründet sein. Personenbedingte Kündigungen sind im Folgenden jedoch nicht mit aufgeführt, da diese im Pandemiefall unwahrscheinlich sind. Sollte eine Person sich infiziert haben, so erhält sie, wie bei jeder nicht selbstverschuldeten Krankheit, 6 Wochen lang eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und anschließend ggf. Krankengeld.
Betriebsbedingte Kündigung
Das Geschäft ist aufgrund der Pandemie eingebrochen und/oder der Betrieb musste gänzlich stillgelegt werden. Auch Auftragsrückgänge oder angeordnete Schließungen der Betriebe können zu deutlichen Finanzeinbußen führen, woraufhin der*die Arbeitgeber*in zu Entlassungen gezwungen ist.
Jedoch ist hier Vorsicht geboten! Denn in diesem Fall muss der*die Arbeitgeber*in eine sogenannte „Sozialauswahl“ treffen. Das bedeutet, er*sie muss anhand von Auswahlmerkmalen, beschrieben im Kündigungsschutzgesetz (KSchG), entscheiden, welche Arbeitnehmer*innen eine höhere soziale Schutzbedürftigkeit haben.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist es daher in jedem Fall ratsam, sich bei Ihrem Arbeitgeber über die genauen Gründe für die Kündigung zu informieren bzw. Rückfragen bezüglich der genauen Auswahlkriterien zu stellen.
Verhaltensbedingte Kündigung
Sollten Sie als Arbeitnehmer*in Ihre Arbeit aus Angst vor einer Ansteckung verweigern oder trotz einer Erkrankung zur Arbeit erscheinen, so kann Ihnen eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden. In diesem Fall muss jedoch meist erst eine Abmahnung ausgesprochen werden.
Wichtig zu wissen: Es gibt KEIN Sonderkündigungsrecht für die Pandemie!
Grundsätzlich gilt: Eine Entlassung sollte für Arbeitgeber*innen stets die letzte Option sein. Daher muss im Einzelfall geprüft werden, ob nicht die vom Bund gestellten Finanzhilfen oder auch Kurzarbeit eine passende Alternative wären.
Sie sollten sich also schlau darüber machen, ob Ihre Kündigung wirklich rechtskonform ist und die Voraussetzungen für die Kündigung gründlich prüfen.
Mehr Infos zum Thema Kündigungsschutz finden Sie hier: https://karrierebibel.de/kuendigungsschutz/
Sie haben die rechtliche Lage geprüft und alles war in Ordnung – nur stehen Sie ohne Job da. Was nun?
Machen Sie einen Plan!
Gehen Sie das Ganze strukturiert an:
1. Bitten Sie Ihren alten Arbeitgeber um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
In jedem Fall ist es sinnvoll, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anzufordern. Dieses beschreibt Ihre Tätigkeiten im Betrieb und Ihre Arbeitsleistung. Aber hier ist Vorsicht geboten: Ein*e Arbeitgeber*in darf ein Zeugnis nicht negativ formulieren. Daher gibt es bestimmte Formulierungsmöglichkeiten, die auf den ersten Blick höflich klingen – bei zukünftigen Unternehmen allerdings eine „Warnung“ darstellen.
Auf dieser Seite können Sie Ihr Arbeitszeugnis auf verschiedene Formulierungen hin überprüfen:
https://www.audimax.de/arbeitsleben/arbeitszeugnis-code-und-formulierungen/
https://karrierebibel.de/arbeitszeugnis-formulierungen-bewertung/
Prüfen Sie gründlich. Sollten Sie Ihre eigenen Leistungen anders einschätzen, als Sie im Zeugnis beschrieben sind, so formulieren Sie selbst ein Zeugnis und senden es als Vorschlag an Ihre*n ehemalige*n Arbeitgeber*in. Aber: Bleiben Sie realistisch.
2. Melden Sie sich (rechtzeitig) arbeitssuchend
Um keine finanziellen Ausfälle zu riskieren, ist es sehr wichtig, sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur als „arbeitssuchend“ zu melden, um ggf. für diese Zeit Arbeitslosengeld zu erhalten. In Deutschland gilt hier:
Wenn Sie noch in einer Anstellung sind, sollten sie sich umgehend arbeitssuchend melden und den letzten Tag Ihrer Anstellung angeben – spätestens jedoch 3 Monate vor Vertragsende. Bei einer kurzfristigen Entlassung sollten Sie sich spätestens 3 Tage danach arbeitssuchend melden. Dies können Sie in Deutschland bequem online auf der Seite der Arbeitsagentur erledigen: https://www.arbeitsagentur.de/
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
3. Offenes klären und Schlussstrich ziehen
Klingt banal – Ist es aber nicht! Nach einer Kündigung kommen noch einige wichtige Fragen auf:
-
- Gibt es noch Resturlaub? Möchten Sie diesen nehmen oder ausbezahlt bekommen?
- Wurden Überstunden angesammelt und werden diese ausbezahlt?
- Wie steht es mit einer Abfindung? Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, jedoch gibt es hier häufig eine Kulanz des Betriebes (Mehr Informationen zum Thema Abfindung finden Sie hier: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/abfindung-wann-muss-sie-gezahlt-werden_76_411794.html).
- Wann ist der letzte Arbeitstag?
- Müssen Projekte oder Aufgaben übergeben und möglicherweise ein*e andere Mitarbeiter*in eingelernt werden?
Wichtig hierbei ist, sich zeitnah um diese Fragen zu kümmern, denn so mancher Anspruch verfällt nach einer gewissen Frist. Natürlich ist der Frust nach einer plötzlichen Entlassung groß. Ein sauberer Abgang und ein klarer Cut Ihrerseits zeugen allerdings von Größe und können in Ihrer Zukunft vielleicht positive Auswirkungen haben.
4. Den Kopf nicht in den Sand stecken
Nicht verzagen! Eine Stelle zu verlieren, ist häufig nicht leicht – vor allem, wenn man den Job und das Unternehmen gerne mochte. Jedoch bringt es Sie an dieser Stelle nicht weiter, in Zukunftsängsten zu versinken.
Reflektieren Sie stattdessen Ihre bisherige Anstellung und Ihre Wünsche für die Zukunft:
-
- Was muss Ihr*e zukünftiger Arbeitgeber*in Ihnen bieten?
- Was möchten Sie auf keinen Fall bei Ihrer nächsten Arbeitsstelle?
- Was haben Sie in Ihrem alten Job gelernt und was können Sie daraus für die nächste Stelle mitnehmen?
5. Neuorientierung oder „alles beim Alten“?
Hier stellt sich die Kernfrage, wie zufrieden Sie wirklich mit Ihrer Position waren. Vielleicht möchten Sie sich neue Ziele stecken oder sich neuen Herausforderungen stellen. Dann ist dies der Startschuss für Sie!
Eine Entlassung ist immer auch eine Chance auf etwas Neues, vielleicht sogar Besseres.
Wenn Sie entschieden haben, in welche Richtung es beruflich für Sie gehen soll, machen Sie sich einen Karriereplan. Fragen Sie sich einmal, wo Sie in 5 Jahren stehen möchten – diese Frage muss man ja oft genug in Bewerbungsgesprächen beantworten. Wie können Sie auf Ihr neues berufliches Ziel hinarbeiten und welche Weiterbildungsangebote könnten Ihnen dabei nützlich sein? Gibt es Personen in Ihrem Umfeld, die Sie auf Ihrem Weg unterstützen könnten?
Bleiben Sie nicht in der Vergangenheit stecken, sondern entfalten Sie Ihr Potential.
6. Bewerbungsunterlagen überarbeiten und Online-Präsenz ausbauen
Wann haben Sie sich zum letzten Mal irgendwo beworben? Vielleicht ist das ja schon 5 oder 10 Jahre her. Haben Sie über diese Zeit hinweg Ihren Lebenslauf gepflegt und aktualisiert? Sind Sie up to date bezüglich der aktuellen Anforderungen an Ihre Bewerbungsdokumente – sowohl technisch als auch inhaltlich?
Bei der Vorbereitung Ihrer Bewerbung sollten Sie in jedem Fall genügend Zeit und Arbeit in die Überarbeitung stecken. Denn Ihr Lebenslauf und Anschreiben sind Ihr Aushängeschild und vermitteln Ihrem zukünftigen Arbeitgeber den ersten Eindruck von Ihnen als Person!
In diesen Blogbeiträgen verraten wir Ihnen die Dos and Don’ts im Lebenslauf und wie Sie Ihr Anschreiben optimieren können.
Dabei sollten Sie vor allem Ihre Stärken und Kompetenzen gut vermarkten.
Doch dieses Selbstmarketing hört nicht bei Ihren Bewerbungsunterlagen auf. Auch Soziale Medien wie LinkedIn und Xing sind heutzutage wichtige Mittel, um potenzielle Arbeitgeber*innen von sich zu überzeugen. Pflegen Sie Ihre Profile und Ihr Netzwerk und zeigen Sie, was fachlich in Ihnen steckt!
Achtung! Auch Ihr zukünftiger Chef oder Chefin sind in der Lage, soziale Medien zu nutzen. Googeln Sie sich doch einmal selbst. Was taucht da als erstes über Sie auf? Ein altes Foto einer Party auf Facebook? Oder ein professionelles, gepflegtes LinkedIn Profil?
Machen Sie sich klar, dass neue Arbeitgeber*innen sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Bild von Ihren Kandidaten*innen machen möchten. Ist das Bild, das online von Ihnen zu finden ist auch jenes, welches Sie gerne präsentieren möchten?
Falls Sie diese Frage mit „Nein“ beantworten müssen, sollten Sie Ihre „privaten“ Social-Media-Kanäle überarbeiten und pflegen bzw. Ihre Privatsphäre-Einstellungen ändern.
7. Bewerbungsstrategie/ Planung
Strategisch an etwas heranzugehen ist in nahezu jedem Bereich Ihres Lebens sinnvoll, ganz besonders jedoch bei der Berufsplanung.
Auch Unternehmen arbeiten eine Strategie aus, um eine offene Stelle möglichst effizient zu besetzen. Diese Planung sollte auch auf Ihrer Seite nicht fehlen. Daher sollten Sie sich vorab Gedanken darüber machen, auf was für einer Position und in was für einem Unternehmen Sie gerne arbeiten würden.
In welchen Branchen gibt es derzeit Personalengpässe? Haben Sie markante Fähigkeiten, die in einer bestimmten Branche von Nutzen sein könnten?
Außerdem sollten Sie in Ihren LinkedIn und Xing Profilen einstellen, dass Sie offen für Jobangebote sind. Sich ausschließlich auf die gängigen Stellenportale zu verlassen ist heutzutage meist nicht ausreichend.
Sie haben bereits eine Vorstellung, wo oder in welcher Position oder bei welchem Unternehmen Sie arbeiten möchten, aber es ist derzeit keine derartige Stelle ausgeschrieben? Zögern Sie nicht, eine Initiativbewerbung zu verschicken.
Wenn Sie sich zur selben Zeit bei mehreren Unternehmen bewerben, ist es sinnvoll, sich eine (Excel-) Tabelle anzulegen, in der Sie sich den Namen des Unternehmens, den Link der Stellenanzeige und den Status Ihrer Bewerbung vermerken, um den Überblick zu behalten. Vermerken Sie das Datum, an dem Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben und wann Sie welche Rückmeldung bekommen haben.
Wenn Sie mehr als zwei Wochen auf die erste Rückmeldung warten müssen, dann lohnt es sich meist, dem Unternehmen eine kurze E-Mail zu schreiben bzw. anzurufen und nach dem Status Ihrer Bewerbung zu fragen. Dies verschafft nicht nur Ihnen mehr Klarheit, sondern zeigt dem jeweiligen Unternehmen auch, dass Sie engagiert sind und Ihnen Ihre neue Stelle wichtig ist.
Gerne können Sie auch einmal in unseren Jobangeboten auf die Suche nach einer passenden Stelle gehen.
Das Wichtigste nach einer Kündigung in dieser Zeit ist aber: Nicht aufgeben! Sie sind nicht allein mit Ihren Ängsten und Sorgen und es gibt immer einen Weg. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Autorin: Sophie Weichert
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